Aufgrund der derzeitigen Witterung bittet die Stadt Bischofswerda die Bürgerinnen und Bürger um besondere Aufmerksamkeit beim Betreten des Stadtwaldes und der Parks in der Stadt: Der Nassschnee, der seit zwei Tagen auf den Bäumen liegt, kann zum plötzlichen Abbrechen großer Äste oder ganzer Baumkronen führen. Auch können vor allem jüngere und schwächere Bäume schräg über den Wegen liegen.
Die Stadt Bischofswerda macht unter den derzeitigen Bedingungen auf das deutlich erhöhte Risiko bei einem Besuch des Stadtwaldes oder der Parks in der Stadt aufmerksam und empfiehlt daher, bis auf weiteres auf Spaziergänge in diesen Bereichen zu verzichten. Das Betreten des Waldes und der Parks erfolgt übrigens stets auf eigene Gefahr.
Ebenfalls werden Hausbesitzer bzw. -eigentümer darauf hingewiesen, ihren Pflichten gemäß Streupflichtsatzung nachzukommen. Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn tagsüber Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet 20 Uhr. Die Feuerwehren der Stadt und ihrer Ortsteile weisen außerdem darauf hin, dass Hydranten unbedingt von Eis und Schnee freizuhalten sind. Die Bestimmungen der Streupflichtsatzung sind unter www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/stadtrecht.html zu finden.
Hausbesitzer bzw. -eigentümer treffen weiterhin auch so genannte Verkehrssicherungspflichten. Dazu gehört auch, Dritte vor herabfallenden Dachlawinen zu schützen. Das kann beispielsweise durch das Aufstellen von Warnschildern, das Beräumen der Dächer, die Absperrung von gefährdeten Flächen oder das Anbringen von Schneefanggittern erfolgen.

(Stadtverwaltung Bischofswerda)